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Preise und Förderung

Photovoltaik nach 20 Jahren: Ihre Optionen, wenn die EEG-Vergütung endet

Jahr für Jahr fallen weitere Photovoltaikanlagen aus der festen EEG-Vergütung. Was ausgeförderte Anlagen bis 2032 noch je Kilowattstunde bekommen, was die Umstellung auf Eigenverbrauch kostet und warum technisch selten Schluss ist, mit allen Quellen.

myosolar Editorial Team, RedaktionVeröffentlicht 2. August 2026Aktualisiert 4. August 20267 Min. Lesezeit

Wie wir jede Zahl prüfenZuletzt geprüft 4. August 2026

Nahaufnahme von Solarmodulen nach vielen Betriebsjahren

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EEG-Vergütung endet nach § 25 EEG 20 Jahre nach der Inbetriebnahme, immer zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres; für Anlagen des Jahrgangs 2006 also Ende 2026.
  • Ausgeförderte Anlagen bis 100 Kilowatt dürfen ohne neuen Vertrag weiter einspeisen und erhalten den Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungspauschale; 2025 waren das rechnerisch 3,79 Cent je Kilowattstunde.
  • Die Auffangregelung gilt nach § 25 Absatz 2 EEG bis zum 31. Dezember 2032; mit intelligentem Messsystem halbiert sich die abgezogene Pauschale.
  • Die Umstellung auf Eigenverbrauch kostet laut Verbraucherzentrale 200 bis 2.000 Euro und macht jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bei 37,2 Cent Strompreis fast zehnmal so viel wert wie eine eingespeiste.
  • Technisch ist nach 20 Jahren selten Schluss: Das Fraunhofer ISE kalkuliert mit knapp 30 Jahren Nutzungsdauer und 0,5 Prozent Ertragsverlust pro Jahr.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage 20 Jahre alt wird, endet die EEG-Vergütung zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres nach der Inbetriebnahme; für eine Anlage aus dem Jahr 2006 also Ende 2026. Die Anlage darf danach weiterlaufen und weiter einspeisen, nur die feste Vergütung fällt weg, und an ihre Stelle tritt bis Ende 2032 eine gesetzliche Auffangregelung mit deutlich niedrigeren Sätzen.

Betroffen sind inzwischen die ersten großen Ausbaujahrgänge der Photovoltaik in Deutschland. Wer zwischen 2000 und 2006 gebaut hat, ist bereits aus der Förderung gefallen oder steht unmittelbar davor; in den kommenden Jahren folgen die deutlich größeren Jahrgänge des Solarbooms. Panik ist trotzdem fehl am Platz: Die Anlage produziert am 1. Januar des 21. Jahres genauso weiter wie am 31. Dezember davor. Die Frage ist allein, wie Sie den Strom künftig am sinnvollsten verwerten.

Wann genau Schluss ist: die 20 Jahre des § 25 EEG

Die Zahlungsdauer regelt § 25 EEG: „Marktprämien, Einspeisevergütungen oder Mieterstromzuschläge sind jeweils für die Dauer von 20 Jahren zu zahlen." Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme und endet stets zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Praktisch bekommen Sie also 20 volle Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Die Verbraucherzentrale formuliert es so: Im 21. Betriebsjahr endet die Fördervergütung jeweils zum Ende des Kalenderjahres, 2026 trifft es die Anlagen des Jahrgangs 2006. Für Sie heißt das: Nicht das Monatsdatum der Inbetriebnahme zählt, sondern nur das Jahr.

Was eine ausgeförderte Anlage jetzt noch bekommt

Das EEG nennt Anlagen nach dem Förderende ausgeförderte Anlagen. Gemeint sind nach § 3 Nummer 3a EEG Anlagen mit bis zu 100 Kilowatt installierter Leistung, deren ursprünglicher Zahlungsanspruch beendet ist. Für sie gilt eine Auffangregelung: Nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EEG nimmt der Netzbetreiber den Strom weiter ab und vergütet ihn, ohne dass Sie einen neuen Vertrag brauchen. Die Höhe richtet sich nach § 23b EEG: Maßgeblich ist der Jahresmarktwert Solar, also der durchschnittliche Börsenwert des Solarstroms im jeweiligen Kalenderjahr, seit 2023 gedeckelt bei höchstens 10 Cent je Kilowattstunde.

Davon abgezogen wird eine Vermarktungspauschale nach § 53 Absatz 4 EEG, deren Höhe die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen; bei Anlagen mit intelligentem Messsystem halbiert sich dieser Abzug. Die Verbraucherzentrale nennt die aktuellen Zahlen: Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,51 Cent je Kilowattstunde, die Vermarktungspauschale bei 0,72 Cent, für 2026 sinkt die Pauschale auf 0,23 Cent. Rechnerisch blieben 2025 also 3,79 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Eine Anlage, die 5.000 Kilowattstunden voll einspeist, kam damit auf rund 190 Euro im Jahr; zu Förderzeiten mit Sätzen von 40 Cent und mehr waren es ein Vielfaches.

So läuft die Abrechnung ohne Förderung ab

Sie müssen dafür nichts veranlassen. Der Netzbetreiber rechnet weiter mit Ihnen ab, nur eben zum Marktwert: Der Jahresmarktwert Solar bildet ab, was Solarstrom im Durchschnitt des Kalenderjahres an der Strombörse wert war; die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln und veröffentlichen ihn ebenso wie die abzuziehende Vermarktungspauschale. Weil der Jahreswert erst nach Jahresende feststeht, erfolgt die endgültige Abrechnung rückwirkend. Der Deckel des § 23b EEG von 10 Cent je Kilowattstunde spielt bei den aktuellen Marktwerten keine Rolle; er würde erst bei extremen Börsenpreisen greifen, wie es sie zuletzt in der Energiekrise 2022 gab.

Option 1: Einfach weiterlaufen lassen

Die bequemste Variante ist zugleich die Standardeinstellung: Wer nichts unternimmt, speist automatisch als ausgeförderte Anlage weiter voll ein. Die Verbraucherzentrale bestätigt, dass der Weiterbetrieb mit Volleinspeisung ohne Änderungen an der Anlage möglich ist. Es gibt keinen Papierkram, aber eben auch nur den Marktwert abzüglich Pauschale. Für Anlagen auf Dächern von wenig genutzten Gebäuden, etwa Scheunen ohne nennenswerten Eigenverbrauch, kann das trotzdem die vernünftigste Lösung sein: Die Anlage ist abbezahlt, jeder Euro ist ein Plus.

Option 2: Auf Eigenverbrauch umstellen, der wirtschaftliche Favorit

Die meisten Ü20-Anlagen wurden als reine Volleinspeiser gebaut, weil die damalige Vergütung weit über dem Strompreis lag. Dieses Verhältnis hat sich umgekehrt. Haushaltsstrom kostet laut BDEW-Strompreisanalyse vom Januar 2026 durchschnittlich 37,2 Cent je Kilowattstunde, die Einspeisung einer ausgeförderten Anlage brachte 2025 rechnerisch 3,79 Cent. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit fast zehnmal so viel wert wie eine eingespeiste. Ein Beispiel: Verbrauchen Sie künftig 1.500 Kilowattstunden Ihres Solarstroms selbst, sparen Sie rund 558 Euro Stromkosten im Jahr; als Einspeisung hätten dieselben Kilowattstunden nur rund 57 Euro gebracht.

Für die Umstellung muss der Zählerschrank angepasst und das Messkonzept geändert werden. Die Verbraucherzentrale beziffert die Kosten auf 200 bis 2.000 Euro, je nach Zustand der Elektroinstallation. Der Überschuss, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird weiter nach der Auffangregelung vergütet. Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil zusätzlich erhöhen; ob sich das bei einer Anlage im dritten Lebensjahrzehnt noch rechnet, hängt von Restlebensdauer und Speicherpreis ab und will separat durchgerechnet sein.

  • Elektrofachbetrieb den Zählerschrank und die Hausinstallation prüfen lassen
  • Messkonzept beim Netzbetreiber ändern und einen Zweirichtungszähler einbauen lassen
  • Eintrag im Marktstammdatenregister auf Überschusseinspeisung aktualisieren
  • Große Verbraucher wie Waschmaschine, Spülmaschine oder Warmwasserbereitung in die Mittagsstunden verlegen

Option 3: Sonstige Direktvermarktung

Statt der Auffangregelung können Sie Ihren Strom auch über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen lassen. Bei kleinen Dachanlagen übersteigen die Vermarktungsentgelte den möglichen Mehrerlös allerdings in aller Regel; dieses Modell spielt seine Stärken erst bei größeren Leistungen aus. Für die typische Hausdachanlage mit 3 bis 10 Kilowatt bleibt es eine Randoption.

Option 4: Neubau statt Weiterbetrieb

Nach zwei Jahrzehnten lohnt der nüchterne Blick aufs Dach: Moderne Module holen aus derselben Fläche deutlich mehr Leistung heraus, und eine neue Anlage startet wieder mit 20 Jahren Vergütungsanspruch. Bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 zahlt die Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung bis 10 Kilowatt 7,70 Cent je Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,22 Cent, jeweils laut Bundesnetzagentur. Wer ohnehin das Dach sanieren muss, kombiniert beides sinnvollerweise. Die alte Anlage stillzulegen und zurückzubauen ist die letzte Option; sie gehört in fachkundige Hände und lohnt sich nur, wenn Technik oder Statik nicht mehr mitspielen.

Technik: Nach 20 Jahren ist selten Schluss

Die Sorge, dass Module nach dem Förderende auseinanderfallen, ist unbegründet. Das Fraunhofer ISE kalkuliert in seinen Aktuellen Fakten zur Photovoltaik mit einer Nutzungsdauer von knapp 30 Jahren und setzt für kleine Anlagen eine jährliche Ertragsdegradation von 0,5 Prozent an. Nach 20 Jahren liefert eine durchschnittliche Anlage danach rechnerisch noch rund 90 Prozent ihres ursprünglichen Ertrags. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Anlage nach 20 Jahren gründlich prüfen zu lassen; dabei zeigt sich auch, ob der Wechselrichter, erfahrungsgemäß die Komponente mit der kürzesten Lebensdauer, für weitere Jahre taugt oder getauscht werden sollte.

Was in den 20-Jahre-Check gehört: eine Sichtprüfung der Module auf Glasbruch, Verfärbungen und Hotspots, ein Blick auf Verkabelung und Steckverbinder, die Prüfung von Unterkonstruktion und Dachdurchführungen sowie ein Vergleich der letzten Jahreserträge mit den Anfangsjahren. Fällt der Ertrag deutlich stärker ab als die erwähnten 0,5 Prozent pro Jahr, lohnt die Fehlersuche; oft ist ein gealterter Wechselrichter oder ein einzelner defekter Strang die Ursache, nicht das Modulfeld als Ganzes.

Optionen im Vergleich

Optionen für ausgeförderte Photovoltaikanlagen, Stand August 2026, Werte aus den unten verlinkten Quellen
OptionWas zu tun istErlös oder Ersparnis je KilowattstundeFür wen geeignet
Weiterlaufen lassen (Volleinspeisung)Nichts, die Abnahme läuft automatisch weiterJahresmarktwert Solar minus Pauschale, 2025 rechnerisch 3,79 CentAlle, die keinen Aufwand wollen
Auf Eigenverbrauch umstellenZählerschrank und Messkonzept anpassen, 200 bis 2.000 Euro37,2 Cent vermiedener Netzbezug je selbst verbrauchter KilowattstundeHaushalte mit Verbrauch am Tag
Sonstige DirektvermarktungVertrag mit einem DirektvermarkterMarktabhängig, ohne festen SatzEher größere Anlagen
Neubau (Repowering)Alte Anlage ersetzen, neuer 20-Jahre-Anspruch7,70 Cent Überschusseinspeisung bis 10 Kilowatt bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026Dächer mit Potenzial für mehr Leistung
Stilllegung und RückbauFachbetrieb beauftragenKeine Erlöse mehrDefekte oder nicht mehr sichere Anlagen
Balkendiagramm: Weiterlaufen lassen bringt 3,79 Cent, ein Neubau 7,70 Cent Überschusseinspeisung, der Eigenverbrauch spart 37,2 Cent je Kilowattstunde
Der Eigenverbrauch ist fast zehnmal so viel wert wie die Einspeisung einer ausgeförderten Anlage.Bildnachweis: Grafik myosolar nach Daten der Verbraucherzentrale, des BDEW und der Bundesnetzagentur

Ausblick: Auffangregelung bis Ende 2032, danach offen

Die Auffangregelung ist befristet: Nach § 25 Absatz 2 EEG wird die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen bis zum 31. Dezember 2032 gezahlt. Ursprünglich sollte sie früher auslaufen, der Gesetzgeber hat sie verlängert. Was ab 2033 gilt, ist offen; ausgeschlossen ist eine erneute Verlängerung nicht, versprochen aber auch nicht. Wer bis dahin auf Eigenverbrauch umgestellt hat, ist von dieser Unsicherheit weitgehend unabhängig.

Unterm Strich gilt: Eine Ü20-Anlage ist kein Sanierungsfall, sondern ein abbezahltes Kraftwerk. Mit der Umstellung auf Eigenverbrauch holen die meisten Betreiber ein Mehrfaches der Auffangvergütung heraus, und wer neu baut, sollte Angebote gründlich vergleichen; wie das geht, zeigt unser Ratgeber zum Angebotsvergleich.

Häufige Fragen

Wann endet die EEG-Vergütung für meine Photovoltaikanlage?
Nach § 25 EEG wird die Vergütung 20 Jahre lang gezahlt, gerechnet ab Inbetriebnahme, und endet zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres danach. Eine im Juni 2006 in Betrieb genommene Anlage wird also bis zum 31. Dezember 2026 vergütet. Das Monatsdatum spielt für das Ende keine Rolle, nur das Jahr.
Was bekomme ich nach 20 Jahren noch für eingespeisten Strom?
Ausgeförderte Anlagen bis 100 Kilowatt erhalten nach § 21 und § 23b EEG den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. 2025 lag der Jahresmarktwert bei 4,51 Cent, die Pauschale bei 0,72 Cent; es blieben rechnerisch 3,79 Cent je Kilowattstunde. Für 2026 sinkt die Pauschale laut Verbraucherzentrale auf 0,23 Cent.
Kann ich nach 20 Jahren einfach weiter einspeisen wie bisher?
Ja. Der Weiterbetrieb als ausgeförderte Anlage läuft automatisch, der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab. Sie müssen nichts beantragen und keinen neuen Vertrag schließen; nur die Vergütung sinkt auf den Marktwert abzüglich Pauschale. Diese Regelung gilt bis Ende 2032.
Was kostet die Umstellung auf Eigenverbrauch?
Die Verbraucherzentrale nennt 200 bis 2.000 Euro für die nötigen Elektroarbeiten und die Anpassung des Messkonzepts, abhängig vom Zustand des Zählerschranks. Dem stehen Einsparungen von durchschnittlich 37,2 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde gegenüber, sodass sich die Umstellung meist innerhalb weniger Jahre bezahlt macht.
Lohnt sich ein Batteriespeicher für eine 20 Jahre alte Anlage?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil und damit die Ersparnis, muss sich aber innerhalb der Restlebensdauer der Anlage amortisieren. Da das Fraunhofer ISE mit knapp 30 Jahren Nutzungsdauer kalkuliert, bleiben nach 20 Jahren typischerweise noch etliche Betriebsjahre; rechnen Sie das Paket aus Speicherpreis und Stromersparnis konkret durch.
Wie lange halten Solarmodule wirklich?
Das Fraunhofer ISE setzt in seinen Aktuellen Fakten zur Photovoltaik eine Nutzungsdauer von knapp 30 Jahren und eine Ertragsdegradation von 0,5 Prozent pro Jahr an. Nach 20 Jahren liefert eine durchschnittliche Anlage damit noch rund 90 Prozent des ursprünglichen Ertrags. Ein gründlicher Technikcheck nach dem Förderende ist trotzdem sinnvoll.
Was passiert nach 2032 mit ausgeförderten Anlagen?
Offen. Die Auffangregelung ist nach § 25 Absatz 2 EEG bis zum 31. Dezember 2032 befristet. Ob sie verlängert wird, entscheidet der Gesetzgeber. Die am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossene EEG-Novelle ist noch kein geltendes Recht und betrifft nach dem Entwurf vor allem Neuanlagen; wer auf Eigenverbrauch umgestellt hat, ist von der Entscheidung weitgehend unabhängig.

Quellen

  1. EEG § 25, Zahlungsdauer von 20 Jahren und Auffangregelung bis 31. Dezember 2032lxgesetze.de
  2. EEG § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagenlxgesetze.de
  3. EEG § 23b, Jahresmarktwert als anzulegender Wert, Deckel 10 Cent je Kilowattstundelxgesetze.de
  4. EEG § 53 Absatz 4, Abzug der Vermarktungspauschale, halbiert bei intelligentem Messsystemlxgesetze.de
  5. Verbraucherzentrale, Was tun mit der Ü20-Anlage: Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,51 Cent, Pauschalen und Umstellungskostenverbraucherzentrale.de
  6. Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland: Nutzungsdauer knapp 30 Jahre, Degradation 0,5 Prozent pro Jahrise.fraunhofer.de
  7. Bundesnetzagentur, EEG-Förderung: Fördersätze für Neuanlagenbundesnetzagentur.de
  8. BMWE, Pressemitteilung zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket vom 29. Juli 2026bundeswirtschaftsministerium.de
  9. BDEW Strompreisanalyse Januar 2026, durchschnittlicher Haushaltsstrompreis 37,2 ct/kWhbdew.de

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Eine E-Mail, wenn sich Tarif, Förderung oder Steuerregel in Ihrem Land ändern. Sonst nichts.

Frankreich hat die Einspeisevergütung am 5. Juni 2026 gesenkt, Deutschland senkt am 1. Februar 2027 um 1 Prozent, die Schweiz stellt am 1. Januar 2027 auf stündliche Preise um. Sie hätten es gewusst.

Verfasst von

myosolar Editorial Team

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