Preise und Förderung
Einspeisung oder Eigenverbrauch 2026: Was sich wirklich rechnet
Volleinspeisung zahlt 12,22 Cent, Überschusseinspeisung 7,70 Cent plus 37,2 Cent Ersparnis je selbst verbrauchter Kilowattstunde. Wir rechnen durch, ab welchem Eigenverbrauch welches Modell gewinnt und wie der jährliche Wechsel funktioniert.
Wie wir jede Zahl prüfenZuletzt geprüft 3. August 2026

Inhalt
- Volleinspeisung und Überschusseinspeisung: der Unterschied
- Die Vergütungssätze seit 1. August 2026
- Die eigentliche Rechnung: 4,52 Cent gegen 29,5 Cent
- Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage mit 10.250 kWh Jahresertrag
- So schätzen Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil realistisch
- Für wen sich die Volleinspeisung noch lohnt
- Der jährliche Wechsel zwischen den Modellen
- Negative Strompreise: die Regel des §51 EEG
- Geplante EEG-Reform: beschlossen ist noch nichts
- Fazit: Erst das Verbrauchsprofil, dann die Meldung
Das Wichtigste in Kürze
- Überschusseinspeisung bringt 7,70 Cent je eingespeister Kilowattstunde plus 37,2 Cent Ersparnis je selbst verbrauchter Kilowattstunde, Volleinspeisung pauschal 12,22 Cent (Anlagen bis 10 kWp, Inbetriebnahme ab 1. August 2026).
- Schon ab rund 15 Prozent Eigenverbrauch liegt die Überschusseinspeisung vorn; ein Einfamilienhaus erreicht laut Verbraucherzentrale ohne Speicher typischerweise 20 bis 30 Prozent.
- Eine 10-kWp-Anlage bringt bei 30 Prozent Eigenverbrauch rund 1.696 Euro pro Jahr, als Volleinspeiser nur 1.253 Euro.
- Der Wechsel zwischen den Modellen ist jährlich möglich: Mitteilung an den Netzbetreiber vor dem 1. Dezember, Wirkung zum 1. Januar (§48 EEG).
- Die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung ist bisher nur ein Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026; Bestandsanlagen behalten ihre Vergütung.
Für die große Mehrheit der Wohngebäude ist die Überschusseinspeisung das wirtschaftlich bessere Modell: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für 37,2 Cent, während die Volleinspeisung pauschal 12,22 Cent je Kilowattstunde zahlt. Schon ab einem Eigenverbrauchsanteil von rund 15 Prozent der erzeugten Strommenge liegt die Überschusseinspeisung vorn, und diesen Wert erreicht praktisch jeder bewohnte Haushalt.
Interessant bleibt die Volleinspeisung nur für Sonderfälle: große Dachflächen auf Gebäuden, in denen kaum Strom verbraucht wird. Dieser Artikel rechnet die Entscheidung mit den Vergütungssätzen durch, die die Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 veröffentlicht hat, und erklärt, wie Sie später jährlich zwischen beiden Modellen wechseln können.
Volleinspeisung und Überschusseinspeisung: der Unterschied
Beide Modelle stehen jedem Betreiber einer neuen Photovoltaikanlage offen, unterscheiden sich aber grundlegend in der Logik:
- Überschusseinspeisung: Ihr Haushalt verbraucht den Solarstrom zuerst selbst, nur der Rest fließt ins Netz. Für den eingespeisten Rest gibt es bei Anlagen bis 10 kWp 7,70 Cent je Kilowattstunde.
- Volleinspeisung: Die gesamte Erzeugung geht ins Netz, Eigenverbrauch findet nicht statt. Dafür gibt es bei Anlagen bis 10 kWp den höheren Satz von 12,22 Cent je Kilowattstunde.
Wer die Volleinspeisung wählt, muss das dem Netzbetreiber nach §48 Absatz 2a EEG vor der Inbetriebnahme in Textform melden. Ohne diese Meldung gelten automatisch die Sätze der Überschusseinspeisung.
Die Vergütungssätze seit 1. August 2026
Satz
- Überschusseinspeisung7,70 ct/kWh
- Überschusseinspeisung6,66 ct/kWh
- Überschusseinspeisung5,44 ct/kWh
- Volleinspeisung12,22 ct/kWh
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| Vergütungsart | Anlagenteil | Satz |
|---|---|---|
| Überschusseinspeisung | bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh |
| Überschusseinspeisung | über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh |
| Überschusseinspeisung | über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh |
| Volleinspeisung | bis 10 kWp | 12,22 ct/kWh |
Die Sätze gelten für den Anlagenteil, nicht für die ganze Anlage: Eine 12-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den vollen und für die restlichen 2 kWp den niedrigeren Satz. Nach dem 31. Januar 2027 sinken die Sätze für neue Inbetriebnahmen um 1 Prozent. Für Volleinspeise-Anlagen über 10 kWp gelten für den Teil oberhalb von 10 kWp ebenfalls niedrigere Sätze.
Die Degression lässt sich beziffern: Ein Prozent weniger heißt für Inbetriebnahmen ab Februar 2027 rechnerisch rund 7,62 statt 7,70 Cent bei der Überschusseinspeisung und rund 12,10 statt 12,22 Cent bei der Volleinspeisung. Wer die Inbetriebnahme noch vor den Stichtag legt, sichert sich den höheren Satz für den gesamten Vergütungszeitraum.
Der Aufschlag der Volleinspeisung gegenüber der Überschusseinspeisung beträgt bei kleinen Anlagen also 4,52 Cent je Kilowattstunde. Das klingt nach viel, ist aber weniger als ein Sechstel dessen, was eine selbst verbrauchte Kilowattstunde gegenüber der Einspeisung zusätzlich einbringt.
Die eigentliche Rechnung: 4,52 Cent gegen 29,5 Cent
Der Kern der Entscheidung passt in zwei Zahlen. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt 7,70 Cent. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart Ihnen den Netzbezug zu 37,2 Cent, dem Durchschnittspreis für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch laut BDEW-Strompreisanalyse vom Januar 2026. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen statt einzuspeisen, ist also 29,5 Cent mehr wert. Die Volleinspeisung verzichtet komplett auf diesen Hebel und bekommt dafür 4,52 Cent mehr auf die gesamte Erzeugung.
Eine ehrliche Fußnote zu den 37,2 Cent: Das ist ein Durchschnittspreis inklusive aller Umlagen und der Grundgebühr, berechnet für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch. Was Sie durch Eigenverbrauch tatsächlich vermeiden, ist der Arbeitspreis Ihres konkreten Tarifs, denn der Grundpreis läuft weiter. Setzen Sie für Ihre eigene Rechnung also den Arbeitspreis von Ihrer Stromrechnung ein; an der Grundaussage ändert das nichts, solange Ihr Arbeitspreis deutlich über der Einspeisevergütung liegt.
Daraus folgt die Grenze: Rechnerisch kippt der Vergleich bei einem Eigenverbrauchsanteil von rund 15 Prozent der erzeugten Strommenge. Wer mehr als etwa jede siebte erzeugte Kilowattstunde selbst verbraucht, fährt mit der Überschusseinspeisung besser. Basis dieser Rechnung sind die genannten Preise mit Stand August 2026; steigt der Strompreis, sinkt die Grenze weiter.
Zur Einordnung: Ein Einfamilienhaus mit einer 5-kWp-Anlage erreicht laut Verbraucherzentrale schon ohne Speicher einen Eigenverbrauch von etwa 20 bis 30 Prozent. Die 15-Prozent-Grenze unterschreitet ein bewohntes Haus damit praktisch nie.
Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage mit 10.250 kWh Jahresertrag
Die folgende Tabelle rechnet eine 10-kWp-Anlage mit dem deutschen Durchschnittsertrag von 1.025 kWh je kWp und Jahr durch (Verbraucherzentrale, je nach Standort etwa plus minus 10 Prozent). Angesetzt sind 37,2 Cent Strompreis, 7,70 Cent Einspeisevergütung und 12,22 Cent Volleinspeisevergütung, ohne Speicher, Steuern und Betriebskosten.
Selbst verbraucht
- Volleinspeisung0 kWh
- Überschuss, 10 Prozent Eigenverbrauch1.025 kWh
- Überschuss, 20 Prozent Eigenverbrauch2.050 kWh
- Überschuss, 30 Prozent Eigenverbrauch3.075 kWh
- Überschuss, 40 Prozent Eigenverbrauch4.100 kWh
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| Betriebsart | Selbst verbraucht | Ersparnis plus Vergütung | Summe pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Volleinspeisung | 0 kWh | 0 Euro plus 1.253 Euro | 1.253 Euro |
| Überschuss, 10 Prozent Eigenverbrauch | 1.025 kWh | 381 Euro plus 710 Euro | 1.091 Euro |
| Überschuss, 20 Prozent Eigenverbrauch | 2.050 kWh | 763 Euro plus 631 Euro | 1.394 Euro |
| Überschuss, 30 Prozent Eigenverbrauch | 3.075 kWh | 1.144 Euro plus 552 Euro | 1.696 Euro |
| Überschuss, 40 Prozent Eigenverbrauch | 4.100 kWh | 1.525 Euro plus 474 Euro | 1.999 Euro |
Schon bei 20 Prozent Eigenverbrauch liegt die Überschusseinspeisung 141 Euro pro Jahr vorn, bei 30 Prozent sind es 443 Euro. Nur wenn der Eigenverbrauch unter die 15-Prozent-Marke fällt, dreht sich das Bild zugunsten der Volleinspeisung.
So schätzen Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil realistisch
Der Eigenverbrauchsanteil hängt vor allem vom Verhältnis zwischen Jahresverbrauch und Jahresertrag ab und davon, zu welchen Tageszeiten Sie Strom verbrauchen. Drei Faustpunkte helfen bei der Schätzung, bevor ein Fachbetrieb die genaue Simulation liefert:
- Je größer die Anlage im Verhältnis zum Verbrauch, desto kleiner der Anteil: Eine 15-kWp-Anlage auf einem Haushalt mit 3.500 kWh Verbrauch landet prozentual deutlich unter einer 5-kWp-Anlage auf demselben Haushalt.
- Tagsüber laufende Verbraucher wie Homeoffice, Wärmepumpe oder ein mittags ladendes E-Auto heben den Anteil, reine Abendhaushalte senken ihn.
- Als Startwert taugt die Spanne der Verbraucherzentrale: etwa 20 bis 30 Prozent für ein Einfamilienhaus mit 5-kWp-Anlage ohne Speicher.
Wichtig für die Modellwahl: Sie müssen die Schätzung nicht perfekt treffen. Liegt Ihr realer Anteil nach dem ersten Betriebsjahr anders als gedacht, korrigieren Sie die Betriebsart einfach zum nächsten Jahreswechsel. Die Monitoring-Daten des Wechselrichters zeigen den tatsächlichen Anteil auf die Kilowattstunde genau.
Für wen sich die Volleinspeisung noch lohnt
Die Volleinspeisung gewinnt genau dann, wenn ein großes Dach auf sehr wenig Stromverbrauch trifft. Typische Fälle:
- Scheunen, Hallen und Nebengebäude, in denen kaum oder gar kein Strom verbraucht wird
- Ferienhäuser und selten genutzte Gebäude mit minimalem Jahresverbrauch
- Konstellationen, in denen die Anlage so groß ist, dass der Haushaltsverbrauch rechnerisch unter etwa 15 Prozent der Erzeugung bleibt
Beachten Sie dabei die Staffelung: Die 12,22 Cent gelten nur für den Anlagenteil bis 10 kWp. Bei größeren Volleinspeise-Anlagen liegt der Durchschnittssatz entsprechend niedriger, was die Rechnung gegenüber der Überschusseinspeisung zusätzlich verändert. Wer unsicher ist, rechnet beide Varianten mit dem eigenen Verbrauchsprofil durch.
Der jährliche Wechsel zwischen den Modellen
Die Entscheidung ist nicht endgültig. Nach §48 Absatz 2a EEG können Sie die Betriebsart mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres ändern, wenn Sie das dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember in Textform mitteilen. Die Volleinspeisung selbst setzt voraus, dass die Anlage im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme entsprechend gemeldet wurde, danach genügt die jährliche Mitteilung.
Praktisch eröffnet das eine Strategie für Gebäude, deren Verbrauch sich absehbar ändert: Ein zunächst leer stehendes Haus kann als Volleinspeiser starten und zum Jahreswechsel auf Überschusseinspeisung umstellen, sobald Bewohner, Wärmepumpe oder E-Auto einziehen. Wer den Termin 1. Dezember verpasst, bleibt ein weiteres Jahr im alten Modell.
Negative Strompreise: die Regel des §51 EEG
Für neue Anlagen gilt nach §51 EEG: In Zeiträumen mit negativen Spotmarktpreisen an der Strombörse verringert sich der anzulegende Wert auf null, es gibt für diese Stunden also keine Vergütung. Bei Anlagen unter 100 kW greift die Regel erst, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut ist. Als Ausgleich werden die ausgefallenen Zeiten laut Verbraucherzentrale an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt.
Für die Modellwahl heißt das: Volleinspeiser trifft die Regel mit ihrer gesamten Erzeugung, denn negative Preise entstehen bevorzugt in sonnigen Mittagsstunden, genau dann, wenn Photovoltaik am meisten liefert. Überschusseinspeiser sind nur mit dem eingespeisten Rest betroffen, der selbst verbrauchte Anteil bleibt unberührt. Auch dieses Risiko spricht bei nennenswertem Eigenverbrauch für das Überschussmodell.
Geplante EEG-Reform: beschlossen ist noch nichts
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett eine EEG-Novelle beschlossen, die einen schrittweisen Übergang weg von der festen Einspeisevergütung vorsieht: Neue Anlagen sollen mit Hilfe intelligenter Messsysteme über die Direktvermarktung in den Markt integriert werden, die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dachanlagen soll auf 50 Prozent begrenzt werden, und Anlagen unter 25 kW sollen mit einem vierjährigen Direktvermarktungsbonus starten.
Das ist ein Kabinettsbeschluss, kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat beraten ab September 2026, Änderungen am Entwurf sind möglich. Bestandsanlagen behalten ihre zugesagte Vergütung. Wer seine Anlage jetzt in Betrieb nimmt, sichert sich die heutigen Sätze für den gesamten Vergütungszeitraum.
Fazit: Erst das Verbrauchsprofil, dann die Meldung
Bewohntes Gebäude, normaler Stromverbrauch: Überschusseinspeisung, ohne lange nachzudenken. Großes Dach, fast kein Verbrauch: Volleinspeisung, mit der Option, später jährlich zu wechseln. Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, lohnt es sich, Angebote von Betrieben aus Ihrer Region mit Ihrem tatsächlichen Verbrauchsprofil durchrechnen zu lassen, denn der Eigenverbrauchsanteil entscheidet über mehrere hundert Euro pro Jahr.
Häufige Fragen
- Was ist besser: Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung?
- Für bewohnte Gebäude fast immer die Überschusseinspeisung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart 37,2 Cent Netzbezug, während die Volleinspeisung nur 4,52 Cent mehr Vergütung auf die gesamte Erzeugung zahlt. Ab rund 15 Prozent Eigenverbrauch gewinnt das Überschussmodell, und diesen Wert erreicht praktisch jeder Haushalt.
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab August 2026?
- Für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 zahlt die Überschusseinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde für den Anlagenteil bis 10 kWp, 6,66 Cent bis 40 kWp und 5,44 Cent bis 100 kWp. Die Volleinspeisung bringt 12,22 Cent bis 10 kWp. Danach sinken die Sätze um 1 Prozent.
- Ab welchem Eigenverbrauch lohnt sich die Überschusseinspeisung?
- Rechnerisch ab einem Eigenverbrauchsanteil von rund 15 Prozent der erzeugten Strommenge, bezogen auf 37,2 Cent Strompreis und die Vergütungssätze ab August 2026. Ein typisches Einfamilienhaus liegt schon ohne Speicher bei 20 bis 30 Prozent und damit klar darüber.
- Kann ich von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung wechseln?
- Ja, jährlich. Nach §48 Absatz 2a EEG teilen Sie dem Netzbetreiber den Wechsel vor dem 1. Dezember in Textform mit, er wirkt dann zum 1. Januar des Folgejahres. Der Weg funktioniert in beide Richtungen.
- Bekomme ich bei negativen Strompreisen eine Einspeisevergütung?
- Nein. Nach §51 EEG sinkt der anzulegende Wert für neue Anlagen in Zeiträumen mit negativen Spotmarktpreisen auf null. Bei Anlagen unter 100 kW gilt das erst, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut ist. Die ausgefallenen Zeiten werden an den Vergütungszeitraum angehängt.
- Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?
- Es gibt einen Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026, der neue Anlagen schrittweise in die Direktvermarktung überführen soll. Das ist noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat beraten ab September 2026. Bestandsanlagen behalten ihre zugesagte Vergütung unverändert.
- Muss ich die Volleinspeisung extra anmelden?
- Ja. Die Anlage muss dem Netzbetreiber im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme in Textform als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden, danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr. Ohne Meldung gelten die Sätze der Überschusseinspeisung.
Quellen
- Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze für Inbetriebnahme ab 1. August 2026 (7,70 / 6,66 / 5,44 / 12,22 ct)bundesnetzagentur.de
- BDEW Strompreisanalyse Januar 2026: Haushaltsstrompreis 37,2 ct/kWh bei 3.500 kWh Jahresverbrauchbdew.de
- Verbraucherzentrale: Solarrechner-Basis, Ertrag rund 1.025 kWh je kWp und Jahrverbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale: Eigenverbrauch von 20 bis 30 Prozent bei einer 5-kWp-Anlage im Einfamilienhausverbraucherzentrale.de
- §48 Abs. 2a EEG: Meldung der Volleinspeisung und jährliche Wechselmöglichkeitlxgesetze.de
- §51 EEG: keine Vergütung in Zeiträumen mit negativen Spotmarktpreisenlxgesetze.de
- Verbraucherzentrale: EEG-Regeln zu negativen Strompreisen und Anhängen der Vergütungszeitenverbraucherzentrale.de
- Bundesregierung: Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle vom 29. Juli 2026bundesregierung.de
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Frankreich hat die Einspeisevergütung am 5. Juni 2026 gesenkt, Deutschland senkt am 1. Februar 2027 um 1 Prozent, die Schweiz stellt am 1. Januar 2027 auf stündliche Preise um. Sie hätten es gewusst.
Verfasst von
myosolar Editorial Team
Redaktion
Die myosolar Redaktion recherchiert und aktualisiert jeden Artikel mit belegten Quellen.
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