Preise und Förderung
Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze, Tabelle und was sich 2027 ändert
Seit dem 1. August 2026 gelten neue Sätze. Hier stehen die aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur, wie lange sie für Sie gelten und was der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli wirklich bedeutet.
Wie wir jede Zahl prüfenZuletzt geprüft 4. August 2026
Inhalt
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung im August 2026?
- Warum viele Ratgeber gerade falsche Zahlen nennen
- Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung?
- So rechnet sich die Vergütung bei größeren Anlagen
- Wie lange gilt Ihr Vergütungssatz?
- Der nächste Schritt: 1. Februar 2027
- Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
- Was nach 20 Jahren passiert
Das Wichtigste in Kürze
- Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, zahlt die Überschusseinspeisung bis 10 kWp 7,70 Cent pro Kilowattstunde, die Volleinspeisung 12,22 Cent.
- Viele Ratgeber nennen derzeit 7,78 und 12,34 Cent. Diese Sätze galten bis zum 31. Juli 2026 und sind seit dem 1. August überholt.
- Ihr Satz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgeschrieben und läuft dann 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Spätere Absenkungen betreffen Sie nicht mehr.
- Der nächste Absenkungsschritt kommt am 1. Februar 2027 und beträgt 1 Prozent.
- Die Abschaffung der festen Einspeisevergütung ist bisher nur ein Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026, kein geltendes Recht. Bestehende Anlagen sollen ihren Anspruch behalten.
Wer 2026 über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, stößt sofort auf zwei Fragen: Wie viel bekomme ich für den Strom, den ich ins Netz einspeise, und wird es diese Vergütung überhaupt noch geben? Beides lässt sich beantworten, aber nur mit Datum. Die Sätze ändern sich alle sechs Monate, und die politische Lage hat sich Ende Juli erneut bewegt. Dieser Artikel nennt die Zahlen, die heute gelten, mit Quelle, und trennt sauber zwischen geltendem Recht und Gesetzentwurf.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung im August 2026?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, veröffentlicht die Bundesnetzagentur diese Sätze:
Überschusseinspeisung
- 10 kWp7,70 ct/kWh
- 40 kWp6,66 ct/kWh
- 100 kWp5,44 ct/kWh
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| Anlagenteil bis | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Warum viele Ratgeber gerade falsche Zahlen nennen
Wenn Sie in diesen Tagen 7,78 Cent für die Überschusseinspeisung oder 12,34 Cent für die Volleinspeisung lesen, ist das nicht erfunden. Es sind die Sätze, die vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2026 galten. Am 1. August hat die turnusmäßige Absenkung gegriffen, und viele Seiten haben ihre Tabellen noch nicht nachgezogen. Der Unterschied ist klein, aber er entscheidet darüber, ob Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung stimmt. Prüfen Sie bei jeder Quelle, für welchen Inbetriebnahmezeitraum die Zahl gilt.
Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung?
Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Ertrag ins Netz, dafür ist der Satz deutlich höher.
Die höhere Zahl täuscht allerdings. Entscheidend ist nicht, was Sie für eingespeisten Strom bekommen, sondern was Sie für zugekauften Strom nicht mehr bezahlen müssen. Der Haushaltsstrompreis lag laut BDEW im Januar 2026 bei durchschnittlich 37,2 Cent pro Kilowattstunde. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit rund fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste und immer noch das Dreifache der Volleinspeisevergütung.
- Überschusseinspeisung lohnt sich fast immer, wenn Sie tagsüber Strom verbrauchen, ein Elektroauto laden oder eine Wärmepumpe betreiben.
- Volleinspeisung kann sinnvoll sein, wenn das Dach viel größer ist als der eigene Bedarf, etwa bei einem unbewohnten Nebengebäude.
- Sie können beides kombinieren, wenn Sie zwei getrennte Anlagen mit eigenen Zählern errichten.
So rechnet sich die Vergütung bei größeren Anlagen
Die Sätze in der Tabelle sind keine Stufen, sondern Anteile. Bei einer Anlage mit 20 kWp werden die ersten 10 kWp mit 7,70 Cent vergütet und die zweiten 10 kWp mit 6,66 Cent. Rechnerisch ergibt das einen Mischsatz von rund 7,18 Cent pro Kilowattstunde für die gesamte eingespeiste Menge. Wer mit dem Satz der obersten Stufe kalkuliert, rechnet sich arm, wer mit dem der untersten rechnet, rechnet sich reich.
Wie lange gilt Ihr Vergütungssatz?
Der Satz, der am Tag der Inbetriebnahme gilt, wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine Zahlung über 20 Jahre vor, verlängert um den Rest des Inbetriebnahmejahres. Eine Anlage, die im August 2026 ans Netz geht, wird also bis Ende 2046 nach den heutigen 7,70 Cent vergütet. Spätere Absenkungen gelten ausdrücklich nur für Anlagen, die nach dem jeweiligen Stichtag in Betrieb genommen werden.
Der nächste Schritt: 1. Februar 2027
Seit Februar 2024 sinken die anzulegenden Werte alle sechs Monate um 1 Prozent. Der nächste Termin ist der 1. Februar 2027. Eine konkrete Zahl nennen wir hier bewusst nicht: das Gesetz schreibt vor, dass die Absenkung aus den ungerundeten Vorwerten berechnet wird, und die Bundesnetzagentur veröffentlicht das Ergebnis erst kurz vorher. Wer 7,70 mit 0,99 multipliziert, kann daneben liegen. Außerdem könnte die geplante EEG-Novelle diesen Mechanismus vorher ersetzen.
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Diese Frage treibt derzeit die meisten Suchanfragen, und die Antwort lautet: noch ist nichts entschieden. Am 18. Juli 2026 ging ein Referentenentwurf für eine EEG-Novelle in die Länder- und Verbändeanhörung, am 29. Juli hat das Kabinett ihn beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schreibt dazu wörtlich: "Im EEG beenden wir die Einspeisevergütung für Wind, PV und Biomasse." Für kleine Anlagen unter 25 Kilowatt soll es demnach keine dauerhafte Förderung mehr geben, stattdessen sind eine befristete Übergangszahlung und Contracts for Difference vorgesehen.
Ein Kabinettsbeschluss ist aber kein Gesetz. Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat, und das neue Fördersystem braucht anschließend die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission. Die parlamentarische Beratung wird ab September 2026 erwartet. Bis dahin gilt das heutige EEG unverändert.
Für bestehende Anlagen gilt nach heutigem Stand Bestandsschutz: wer bereits einspeist, behält seinen Anspruch. Wer 2026 baut, sichert sich den heutigen Satz für 20 Jahre. Das ist der eigentliche Grund, warum die Reform gerade so viele Bauentscheidungen beschleunigt.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Seit dem Solarspitzengesetz gilt: Für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, sinkt der anzulegende Wert auf null. Die frühere Regel, nach der erst mehrere aufeinanderfolgende Stunden zählten, ist entfallen, es zählt jede Viertelstunde. Betroffen sind Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden.
Zwei Ausnahmen mildern das für kleine Anlagen ab: Anlagen unter 100 Kilowatt sind ausgenommen, bis sie mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind, Anlagen unter 2 Kilowatt bis zu einer entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Außerdem verlängert sich der Vergütungszeitraum um die ausgefallenen Viertelstunden, bei Solaranlagen mit dem Faktor 0,5.
Was nach 20 Jahren passiert
Nach dem Ende der Förderdauer bleibt die Anlage technisch meist voll funktionsfähig, moderne Module verlieren über 20 Jahre typischerweise nur einen kleinen Teil ihrer Leistung. Der Strom wird dann nicht mehr nach EEG vergütet, sondern muss anders verwertet werden, etwa über Eigenverbrauch, einen Direktvermarkter oder ein Angebot des Netzbetreibers. Für diese sogenannten Ü20-Anlagen ist der Eigenverbrauch fast immer die wirtschaftlichste Lösung, was ein weiteres Argument dafür ist, schon beim Bau auf hohen Eigenverbrauch statt auf maximale Einspeisung zu optimieren.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
- Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, zahlt die Überschusseinspeisung 7,70 Cent pro Kilowattstunde für den Anlagenteil bis 10 kWp, 6,66 Cent bis 40 kWp und 5,44 Cent bis 100 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent bis 10 kWp und 10,24 Cent darüber. Quelle ist die Bundesnetzagentur.
- Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
- Beschlossen ist das nicht. Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf für eine EEG-Novelle beschlossen, der die feste Einspeisevergütung beenden und durch Direktvermarktung, eine befristete Übergangszahlung und Contracts for Difference ersetzen soll. Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat und anschließend von der Europäischen Kommission genehmigt werden.
- Verliere ich meine Vergütung, wenn das EEG geändert wird?
- Nach heutigem Stand nicht. Der anzulegende Wert wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgeschrieben und für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gezahlt. Absenkungen gelten ausdrücklich nur für Anlagen, die nach dem jeweiligen Stichtag ans Netz gehen, und der Reformentwurf sieht Bestandsschutz vor.
- Wie lange gibt es die Einspeisevergütung noch?
- Für Ihre eigene Anlage 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Ob es die feste Vergütung für neue Anlagen nach 2027 noch gibt, hängt vom Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle ab, das ab September 2026 im Parlament beraten wird.
- Gibt es Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen?
- Nein. Für Viertelstunden mit negativem Spotmarktpreis sinkt der anzulegende Wert auf null. Anlagen unter 100 Kilowatt sind davon ausgenommen, solange sie kein intelligentes Messsystem haben. Die ausgefallenen Zeiträume verlängern den Vergütungszeitraum, bei Solaranlagen mit dem Faktor 0,5.
- Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung?
- Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Ertrag ins Netz. Die Volleinspeisung wird höher vergütet, trotzdem ist der Eigenverbrauch meist wirtschaftlicher, weil eine selbst verbrauchte Kilowattstunde den vollen Haushaltsstrompreis von rund 37,2 Cent spart.
- Lohnt sich eine Photovoltaikanlage auch ohne Einspeisevergütung?
- In vielen Fällen ja, weil der wirtschaftliche Kern der Anlage der vermiedene Strombezug ist und nicht die Einspeisung. Je höher Ihr Eigenverbrauch, desto weniger hängt die Rechnung an der Vergütung. Mit Speicher, Wärmepumpe oder Elektroauto steigt der Eigenverbrauchsanteil deutlich.
Quellen
- Bundesnetzagentur, EEG-Förderung: Fördersätze bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 31. Januar 2027bundesnetzagentur.de
- EEG § 49, Absenkung der anzulegenden Werte alle sechs Monate um 1 Prozentlxgesetze.de
- EEG § 25, Zahlungsdauer von 20 Jahren zuzüglich Inbetriebnahmejahrlxgesetze.de
- EEG § 51, anzulegender Wert bei negativen Spotmarktpreisenlxgesetze.de
- EEG § 51a, Verlängerung des Vergütungszeitraumslxgesetze.de
- EEG § 100 Absatz 46, Übergangsregelung für Anlagen vor dem 25. Februar 2025lxgesetze.de
- BMWE, Pressemitteilung zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket vom 29. Juli 2026bundeswirtschaftsministerium.de
- BMWE, Gesetzesvorhaben EEG-Novelle, Referentenentwurf vom 18. Juli 2026bundeswirtschaftsministerium.de
- BDEW Strompreisanalyse Januar 2026, durchschnittlicher Haushaltsstrompreis 37,2 ct/kWhbdew.de
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Frankreich hat die Einspeisevergütung am 5. Juni 2026 gesenkt, Deutschland senkt am 1. Februar 2027 um 1 Prozent, die Schweiz stellt am 1. Januar 2027 auf stündliche Preise um. Sie hätten es gewusst.
Verfasst von
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